
(Atz – 22.04.26) Die Integrationsministerkonferenz findet vom 22. bis 23. April in Essen statt. An der Zusammenkunft nehmen die Integrationsminister der Bundesländer teil, unter anderem die sächsische Staatsministerin Petra Köpping. Ein Schwerpunkt der Beratungen liegt auf der psychosozialen Versorgung von Geflüchteten sowie dem Zugang zu Sprachförderung.
Die Bundesländer fordern die Aufhebung des aktuellen Zulassungsstopps für Integrationskurse. Seit November 2025 wurde der Zugang zu diesen Kursen eingeschränkt, was laut der Konferenz im Widerspruch zu den Integrationszielen des Bundes steht. Die Bedeutung von staatlich geförderten Sprach- und Integrationsangeboten für die gesellschaftliche Teilhabe wird dabei betont.
Forderung nach Ende des Zulassungsstopps
Staatsministerin Petra Köpping äußerte sich dazu wie folgt: »Die Entscheidung des Bundes, den Zugang zu Integrationskursen aus Kostengründen drastisch einzuschränken, ist nicht nachvollziehbar und ein fatales Signal. Sprache ist der Schlüssel zur Integration. Diese Investition zahl sich langfristig aus. Wer frühzeitig Deutsch lernen kann, hat bessere Chancen auf Arbeit, Bildung und gesellschaftliche Teilhebe. Deshalb brauchen wir verlässliche und ausreichend finanzierte Sprachförderangebote. Kürzungen oder Zugangsbeschränkungen erschweren Integration und führen langfristig zu höheren gesellschaftlichen Kosten.«
Psychosoziale Versorgung und Finanzierung
In einem gemeinsamen Antrag der Länder wird die Stärkung der Psychosozialen Zentren (PSZ) für die Versorgung von traumatisierten Geflüchteten sowie Überlebenden von Krieg und Folter gefordert. Da das reguläre Gesundheitssystem diese spezifischen Leistungen oft nicht ausreichend abdecken kann, wird eine Umstellung der projektbezogenen Förderung auf eine Regelfinanzierung angestrebt. Zudem sollen die Mittel im Bundeshaushalt ab 2027 erhöht und ein fester Förderbereich im Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) eingerichtet werden. Auch die Prüfung gesetzlicher Regelungen zur Übernahme von Therapiekosten und zur Finanzierung von Sprachmittlungsleistungen ist Teil der Forderungen.
Das Psychosoziale Zentrum Sachsen unterhält Beratungsstellen in Leipzig, Dresden und Chemnitz. Das Sächsische Sozialministerium fördert die Arbeit des PSZ Sachsen seit 2016/17 und stellt im aktuellen Doppelhaushalt jährlich 3,5 Millionen Euro zur Verfügung.
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