
(Drk – 20.04.26) Die polizeiliche Sachverhaltsaufnahme am Grenzübergang Reitzenhain ergab am 18. April 2026 um 18:45 Uhr einen Vorgang, der eine eingehende rechtliche Prüfung erforderte. Die Beamten der Bundespolizeiinspektion Chemnitz führten im Rahmen ihrer Dienstpflichten eine Kontrolle an einem PKW durch, der im Bereich der Grenze zwischen Sachsen und Tschechien kontrolliert wurde.
Der Fahrer, ein 27-jähriger Staatsangehörer der Mongolei, reiste in Begleitung seiner 26-jährigen Ehegattin sowie zweier Kinder im Alter von zwei und vier Jahren. Bei der Überprüfung der Reisedokumente wurde die Abwesenheit gültiger Reisepässe aktenkundig. Die vorgelegten tschechischen Aufenthaltstitel für alle vier Personen waren zum Zeitpunkt der Kontrolle bereits abgelaufen.
Rechtliche Würdigung und polizeiliche Maßnahmen
Da die rechtlich notwendigen Einreisevoraussetzungen nicht gegeben waren, wurde die Einreise nach Deutschland versagt. Die Rückweisung der Familie nach Tschechien erfolgte unmittelbar.
Gleichzeitig wurde gegen den Fahrer sowie dessen Ehegattin Strafanzeige wegen des Versuchs der unerlaubten Einreise erstattet. Die Ermittlungen zur Klärung des Sachverhalts dauern an.
Mögliche strafrechtliche Konsequenzen
§ 362 StGB (Einreise unter falscher Identität): Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
Bildquelle: Pixabay