Der Freistaat Sachsen will die bestehenden Angebote der Frühen Hilfen und des präventiven Kinderschutzes auch bei sinkenden Geburtenzahlen absichern. Das Kabinett hat dafür die Förderrichtlinie neu gefasst; neu ist ein garantierter Mindestbetrag in der Mittelverteilung.
Grundangebot soll unabhängig von der Demografie bestehen
Mit dem Sockelbetrag sollen Kommunen ein Grundangebot an Frühen Hilfen und präventivem Kinderschutz dauerhaft finanzieren können. Bislang setzte die Mittelverteilung unter anderem an Einwohnerzahlen an. Nach Angaben des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt geraten bewährte Strukturen dadurch angesichts rückläufiger Geburtenzahlen unter Druck.
Die konkrete Verwendung der Mittel liegt bei Landkreisen und kreisfreien Städten und wird in der jeweiligen Jugendhilfeplanung festgelegt. Sie können die Förderung an Träger der freien Jugendhilfe weitergeben, wenn sie die Angebote nicht selbst erbringen.
Unterstützung ab der Schwangerschaft
Frühe Hilfen richten sich an Familien bereits ab der Schwangerschaft. In lokalen Netzwerken arbeiten Fachkräfte unterschiedlicher Bereiche zusammen. Familienhebammen, Kinderkrankenpflegende oder Familienpatinnen und Familienpaten können Familien zu Hause beraten und Eltern in ihrer Beziehungs- und Erziehungskompetenz unterstützen.
Der präventive Ansatz soll Schutzfaktoren stärken und Kindern ein gesundes sowie gewaltfreies Aufwachsen ermöglichen. Damit sollen Belastungen wie Vernachlässigung, Gewalt oder Missbrauch möglichst früh erkannt und Risiken verringert werden, bevor eine akute Gefährdung entsteht.
3,4 Millionen Euro im Jahr 2026
Seit Inkrafttreten der Förderrichtlinie im Jahr 2020 stiegen die vom Sächsischen Landtag bereitgestellten Haushaltsmittel laut Sozialministerium von 2,6 auf 3,4 Millionen Euro im Jahr 2026. Sie finanzieren die Angebote der Frühen Hilfen gemeinsam mit Bundesmitteln und den präventiven Kinderschutz.
Für den Entwurf des Doppelhaushalts 2027/28 kündigte Sozialministerin Petra Köpping außerdem an, die Jugendpauschale um eine Million auf 16 Millionen Euro pro Jahr anheben zu wollen. Die neue Förderrichtlinie ist damit Teil der geplanten Unterstützung für Angebote vor Ort, die Kinder, Jugendliche und Familien erreichen sollen.

