
(Kar – 06.04.26) Die Sehnsucht nach einem eigenen Beruf, nach dem weißen Kittel und dem Lächeln der Patienten – für viele junge Menschen beginnt dieser Traum mit dem Gedanken an ein Zahnmedizinstudium. Doch der Weg dorthin kann steinig sein, besonders wenn die Noten nicht perfekt sind oder die Konkurrenz groß ist. Nun aber eröffnet sich eine neue Möglichkeit, eine Chance, die Sachsen gezielt jungen Menschen bieten möchte, die sich für die Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum engagieren.
Ein neuer Weg ins Studium
Bis zum 15. April 2026 können sich Interessierte erstmals für ein Zahnmedizinstudium im Rahmen der Sächsischen Landzahnarztquote bewerben. Acht Studienplätze stehen für das Wintersemester 2026/2027 zur Verfügung, verteilt auf die Universitäten Leipzig und Dresden. Das ist mehr als nur eine Zahl, es ist eine offene Tür für diejenigen, die mit Herz und Verstand dabei sein wollen, die Zukunft der zahnmedizinischen Versorgung in unserer Region mitzugestalten.
Die Vision von Frau Köpping
Gesundheitsministerin Petra Köpping betont, dass mit dieser Quote ein wichtiger Schritt getan wird, um die Gesundheitsversorgung, insbesondere in ländlichen Gebieten, zu stärken. „Wir eröffnen engagierten jungen Menschen eine verlässliche Perspektive – verbunden mit der Chance, dort tätig zu sein, wo sie wirklich gebraucht werden“, so Köpping. Es geht darum, eine Brücke zu bauen, zwischen dem Wunsch nach einem erfüllenden Beruf und der Notwendigkeit, eine gute medizinische Versorgung für alle zu gewährleisten.
Was bedeutet das für angehende Zahnärzt:innen?
Die Studienplätze werden an Bewerber:innen vergeben, die ein besonderes Interesse an einer vertragszahnärztlichen Tätigkeit haben und sich für die zahnmedizinische oder kieferorthopädische Versorgung in den ländlichen Regionen Sachsens engagieren möchten. Im Gegenzug verpflichten sich die Teilnehmer:innen, nach Abschluss des Studiums ihre Vorbereitungszeit in Sachsen zu absolvieren oder unmittelbar eine Weiterbildung in Sachsen aufzunehmen. Und danach? Mindestens zehn Jahre vertragszahnärztliche Tätigkeit in einem Gebiet, in dem dringend Bedarf besteht.
Der Bewerbungsprozess – ein zweistufiges Verfahren
Der Weg zum Studienplatz ist zwar nicht ohne Hürden, aber er ist fair und transparent. In der ersten Stufe werden fünf Kriterien bewertet, die die Eignung und Motivation für die zahnärztliche Tätigkeit im ländlichen Raum widerspiegeln: die Abiturnote, das Ergebnis eines Studierfähigkeits- und Berufseignungstests, vorherige Berufsausbildung oder Studium, Berufserfahrung und freiwillige oder ehrenamtliche Tätigkeiten. Wichtig ist zu wissen, dass nicht alle Kriterien erfüllt sein müssen, um erfolgreich zu sein.
Die zweite Stufe besteht aus einem persönlichen Auswahlgespräch, in dem die Kandidat:innen die Möglichkeit haben, ihre Motivation und ihre Vorstellungen zu präsentieren.
Ein Blick in die Zukunft
Mit der Landzahnarztquote erweitert der Freistaat Sachsen seine Maßnahmen zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum. Ab dem Wintersemester 2026/2027 werden 8,1 Prozent der Studienplätze im Studiengang Zahnmedizin über diese Vorabquote vergeben. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Sächsische Landzahnarztgesetz vom 3. Dezember 2025.
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