30.07.2025 – 07:00
Hauptzollamt Magdeburg
Halle (Saale) – Das Landgericht Halle hat ein Urteil in einem Fall von Schwarzarbeit in der Baubranche gefällt. Ein 51-jähriger Unternehmer mit serbischer und bosnischer Staatsangehörigkeit wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt. Der Verurteilte hatte sich vor Prozessbeginn dem Strafverfahren entzogen, indem er das Ausland aufsuchte.
Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Umfangreiche Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Halle (Saale), die dem Hauptzollamt Magdeburg untersteht, hatten die Grundlage für das Verfahren gebildet. Die Ermittler konnten nachweisen, dass der Angeklagte im Zeitraum von März 2017 bis Januar 2020 Arbeiter beschäftigt hatte, deren Arbeitsentgelt nicht ordnungsgemäß versteuert und sozialversichert wurde.
Vorenthaltener Arbeitslohn in erheblicher Höhe
Die Ermittlungen ergaben insgesamt 33 Straftaten des Vorenthaltens und der Veruntreuung von Arbeitsentgelt. In diesem Zeitraum wurden Bruttolöhne in Höhe von fast 1,12 Millionen Euro unrechtmäßig ausgezahlt. Dies führte zu einer Beitragshöhe von circa 405.000 Euro, die den Sozialversicherungsträgern vorenthalten wurden.
Geschäftsführung durch Bevollmächtigten
Der Verurteilte war nicht der eigentliche Inhaber des Bauunternehmens, sondern verfügte über eine uneingeschränkte Vollmacht zur Geschäftsführung im Namen des Inhabers.
Flucht und Auslieferung
Zu Beginn der Hauptverhandlung war der Unternehmer unentschuldigt nicht erschienen und hatte sich ins Ausland, nach Montenegro, abgesetzt, um der Strafverfolgung zu entgehen. Aufgrund eines erlassenen Haftbefehls konnte er dort vorläufig festgenommen werden. Bis zu seiner Auslieferung nach Deutschland verbüßte der Angeklagte dort einen dreimonatigen Freiheitsentzug.
Geständnis und Urteilswirksamkeit
Der bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getretene Angeklagte legte im Laufe der Hauptverhandlung ein vollumfängliches Geständnis ab. Das Urteil ist seit dem 30. April 2025 rechtskräftig.
