
(Wan – 11.03.26) Am 11. März 2026 wird in der Bundesrepublik Deutschland zum fünften Mal der Nationale Gedenktag für Opfer terroristischer Gewalt begangen. Dieser Gedenktag stellt eine nationale Ergänzung zum Europäischen Gedenktag für die Opfer des Terrorismus dar. Dieser Europäische Gedenktag wurde nach den Anschlägen in Madrid am 11. März 2004 etabliert. Seit 2005 findet die europäische Würdigung der Opfer terroristischer Handlungen jährlich an diesem Datum statt.
Erinnerung der Sächsischen Staatsregierung
Die Opferbeauftragte der Sächsischen Staatsregierung betont die Gefährlichkeit terroristischer Akte. Diese stellen eine Form politisch motivierter Gewalt dar, die auf die Destabilisierung der Gesellschaft abzielt und primär zivile Bevölkerungsgruppen trifft. Der Gedenktag soll an die Opfer von Terror und Gewalt erinnern. Der Verlust dieser Personen unterstreicht die Notwendigkeit, Frieden als mehr als die reine Abwesenheit von Konflikten zu verstehen – er erfordert ein gemeinsames Engagement für Sicherheit, Würde und Menschlichkeit.
Trauerbeflaggung
Am 11. März werden die obersten Bundesbehörden und die dazugehörigen Geschäftsbereiche sowie Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterliegen, durch Trauerbeflaggung angemahnt.
Die Opferbeauftragte der Sächsischen Staatsregierung fungiert als zentrale Anlaufstelle für Opfer und Betroffene schwerer Gewalttaten sowie anderer Schadensereignisse von größerem Ausmaß. Betroffene können sich unter der Rufnummer 0351 564 55099 oder per E-Mail an opferbeauftragte@sms.sachsen.de wenden.
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