Mietpreisbremse Dresden Leipzig Verlängerung bis 2027

Geo

(Geg – 02.12.25)



Symbolbild

Mietpreisbremse in Dresden und Leipzig wird verlängert

Die Sächsische Staatsregierung hat sich dazu entschlossen, die Mietpreisbegrenzungsverordnung für Dresden und Leipzig bis zum 30. Juni 2027 zu verlängern. Damit setzt sie die bisherige Linie fort und will Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Mieten schützen.

Die Regelung betrifft Wohnungen in den beiden Städten, in denen die Nachfrage besonders hoch ist. Staatsministerin Regina Kraushaar betonte, dass die Verlängerung ein fairer Kompromiss zwischen Mieterschutz und den Interessen der Eigentümer sei. Es gehe darum, Entlastung zu schaffen, ohne den Wohnungsbau zu behindern.

Um die Entwicklung des Wohnungsmarktes besser einschätzen zu können, wird ein externes Gutachten der Empirica AG in Berlin erstellt. Die Ergebnisse der Analyse sollen im dritten Quartal 2026 vorliegen und die Grundlage für weitere Entscheidungen bilden.

Die Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Damit soll eine lückenlose Weiterführung der Mietpreisbremse gewährleistet werden. Nach einer Anhörungsphase, in der Stellungnahmen geprüft werden, wird die Verordnung finalisiert und veröffentlicht.

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