Landzahnarztquote Sachsen: Studium ohne NC

Karla



Symbolbild

(Kar – 20.03.26) Ein neuer Weg öffnet sich für junge Menschen mit Herz für Sachsen: Ab dem Wintersemester 2026/2027 können sich angehende Zahnärzte und Zahnärztinnen über die Landzahnarztquote für ein Studium bewerben – und das auch ohne Numerus Clausus. Es ist ein Schritt, der die medizinische Versorgung in unserem Land stärken und gleichzeitig jungen Talenten eine Chance bieten soll, ihre Leidenschaft für die Zahnmedizin auszuleben.

Ein Blick in die kindliche Welt

Stellen Sie sich vor, Sie sind voller Begeisterung für Zähne, Kiefer und ein strahlendes Lächeln. Sie träumen davon, Menschen zu helfen und ihre Gesundheit zu verbessern. Doch die hohen Anforderungen und der starke Wettbewerb lassen Ihre Träume zunächst unerreichbar erscheinen. Die Landzahnarztquote ist wie ein Leuchtfeuer, das Ihnen den Weg weist und Ihnen die Möglichkeit eröffnet, Ihren Traum zu verwirklichen – auch wenn Ihre Abiturnote nicht perfekt ist oder Sie einen anderen Bildungsweg eingeschlagen haben.

Die Quote – ein Versprechen für die Zukunft

Vom 23. März bis zum 15. April 2026 ist es soweit: Interessierte können sich über die Landzahnarztquote für einen Studienplatz bewerben. Ziel ist es, mehr Zahnärzte für das Land zu gewinnen und die medizinische Versorgung in ländlichen Regionen zu sichern. 8,1 Prozent der Studienplätze – das entspricht im Jahr 2026 acht Plätzen – werden über diese Quote vergeben. Im Gegenzug verpflichten sich die Studierenden, nach dem Studium mindestens zehn Jahre lang in einer sächsischen Bedarfsregion zahnärztlich tätig zu sein.

Béla Bélafi, Präsident der Landesdirektion Sachsen, betont: „Mit dem Start der Landzahnarztquote wird ein neuer Weg für angehende Zahnmediziner eröffnet, der die Versorgung im ländlichen Raum stärken soll.“ Die Landesdirektion Sachsen nutzt hierbei die Erfahrungen, die bereits mit der Landarztquote gesammelt wurden, um den Prozess so einfach und transparent wie möglich zu gestalten. Das Bewerbungsverfahren läuft komplett digital über Amt24.

Was erwartet Sie im Bewerbungsprozess?

Das Auswahlverfahren ist zweistufig und berücksichtigt nicht nur Ihre schulischen Leistungen, sondern auch Ihre Motivation und Ihr Engagement. In der ersten Stufe werden fünf Kriterien bewertet: Ihre Abiturnote, das Ergebnis eines Studierfähigkeits- und Eignungstests, vorherige Berufsausbildungen oder -studien, Berufserfahrung sowie freiwillige oder ehrenamtliche Tätigkeiten. Es ist wichtig zu betonen, dass Sie nicht alle Kriterien erfüllen müssen, um erfolgreich zu sein.

Erfolgreiche Kandidaten werden dann zu einem persönlichen Auswahlgespräch eingeladen. Hier können Sie Ihre Motivation und Ihre Eignung für die zahnärztliche Tätigkeit im ländlichen Raum unter Beweis stellen.

Gesundheitsministerin Petra Köpping ermutigt: „Mit der Landzahnarztquote öffnen wir engagierten Bewerberinnen und Bewerbern außerhalb des Numerus Clausus den Weg ins Zahnmedizinstudium. Wer sich für Zahnmedizin begeistert und sich vorstellen kann, später auch außerhalb der großen Städte in Sachsen zu arbeiten, hat hier eine echte Chance.“

Informieren Sie sich und nutzen Sie die Chance!

Am 25. März 2026 um 17 Uhr findet eine Online-Informationsveranstaltung statt, in der Vertreter der Landesdirektion Sachsen, der Sächsischen Landeszahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen das Programm, das Bewerbungsverfahren und das Berufsbild des Zahnarztes und Kieferorthopäden näher erläutern. Es ist eine großartige Gelegenheit, Fragen zu stellen und sich mit Experten auszutauschen.

Die Studienorte sind Leipzig und Dresden.

Weitere Informationen zur Sächsischen Landzahnarztquote finden Sie auf dem Themenportal Inneres, Soziales und Gesundheit der Landesdirektion Sachsen.

Quellen:
Aussagen und Daten gemäß Pressemitteilung des Freistaates Sachsen.

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