Am Sonntagnachmittag, den 20. Juli 2025, wurde im Bereich des Hauptbahnhofs Halle (Saale) eine Person kontrolliert, die sich als 33-jähriger afghanischer Staatsangehöriger ausweisen konnte. Im Rahmen der Identitätsfeststellung erfolgte eine Abfrage in den polizeilichen Fahndungssystemen.
Vollstreckung eines Haftbefehls
Die Überprüfung ergab, dass die Staatsanwaltschaft Erfurt seit Februar dieses Jahres nach dem Mann suchte. Grundlage der Fahndung war ein Vollstreckungshaftbefehl. Das Amtsgericht Erfurt hatte den 33-Jährigen bereits im September 2024 wegen Urkundenfälschung verurteilt. Die Strafe war in Form einer Geldbuße in Höhe von 2250 Euro festgelegt worden, alternativ mit einer Ersatzfreiheitsstrafe von 150 Tagen Haft.
Festnahme und Abführung
Bisher war der Verurteilte seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen und hatte sich einer Strafvollstreckung entzogen. Sein Aufenthaltsort war unbekannt. Aufgrund dessen erließ die Staatsanwaltschaft Erfurt den Haftbefehl zur Durchsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe, die nunmehr auf 75 Tage reduziert war.
Die Einsatzkräfte teilten dem Festgenommenen den Haftbefehl mit und nahmen ihn daraufhin vorläufig fest. Er wurde zunächst in die Räumlichkeiten der Bundespolizei am Hauptbahnhof Halle (Saale) gebracht. Dort wurde ihm die Möglichkeit gegeben, die offenen Geldforderung in Höhe von 2250 Euro zu begleichen.
Da der 33-Jährige den erforderlichen Betrag nicht aufbringen konnte, wurde nach Abschluss der administrativen Maßnahmen die Überführung in eine Justizvollzugsanstalt veranlasst, wo er die verhängte Ersatzfreiheitsstrafe von 75 Tagen verbüßen wird. Die ausschreibende Behörde, in diesem Fall die Staatsanwaltschaft Erfurt, wurde über die Vollstreckung des Haftbefehls in Kenntnis gesetzt.
