Durchsuchungen bei rechtsextremistischer Vereinigung „Letzte Verteidigungs Welle“

Wan



Symbolbild

(Wan – 17.03.26) Am heutigen Tage, dem 17. März 2026, um 10:02 Uhr, hat die Bundesanwaltschaft auf Grundlage richterlicher Beschlüsse Durchsuchungen an sechzehn verschiedenen Standorten initiiert. Die Maßnahmen erstrecken sich über die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.

Die betroffenen Objekte befinden sich in Rostock und dem Landkreis Rostock, im Landkreis Nordwestmecklenburg sowie in Wismar (Mecklenburg-Vorpommern). In Nordrhein-Westfalen wird im Kreis Herford ermittelt. In Sachsen sind Dresden, der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, der Vogtlandkreis und der Landkreis Zwickau Gegenstand der Durchsuchungen. In Sachsen-Anhalt werden Objekte im Burgenlandkreis durchsucht, ebenso in Lübeck (Schleswig-Holstein).

Ermittlungsgegenstand

Insgesamt zehn Personen werden als Beschuldigte geführt. Der Vorwurf richtet sich gegen sie, Mitgliedschaft in einer inländischen terroristischen Vereinigung gemäß § 129a Absatz 1 Nummer 1 des Strafgesetzbuches (StGB) begangen zu haben. Bei den Beschuldigten handelt es sich um Personen, die zum Zeitpunkt der Tatbegehung entweder die Verantwortungsreife erreicht hatten oder als Heranwachsende gemäß §§ 1, 3, 105 der Jugendgerichtsgesetzes (JGG) handelten. Einer der Beschuldigten wird zusätzlich Rädelsführerschaft gemäß § 129a Absatz 1 Nummer 1, Absatz 4 StGB zur Last gelegt. Gegen zwei weitere Beschuldigte wird wegen gefährlicher Körperverletzung gemäß §§ 223 Absatz 1 und 224 Absatz 1 Nummer 3 StGB ermittelt.

Hintergrund der Ermittlungen

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, sich zwischen April 2024 und Dezember 2024 einer rechtsextremistischen terroristischen Vereinigung mit dem Namen "Letzte Verteidigungs Welle (L.V.W)" angeschlossen und aktiv für diese Organisation tätig gewesen zu sein. Die Körperverletzungsvorwürfe beziehen sich auf Angriffe auf Personen, die als pädophil eingestuft wurden. (vgl. Pressemitteilungen Nr. 29 vom 21. Mai 2025 und Nr. 81 vom 18. Dezember 2025).

Aktuell wurden keine Festnahmen vorgenommen. Die Durchsuchungen dienen der Sicherung von Beweismitteln und der weiteren Klärung der Sachlage.

An den Maßnahmen sind Kräfte des Bundeskriminalamtes sowie Polizeibeamte der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt beteiligt.

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