
(Wan – 13.04.26) Am vergangenen Freitagabend, gegen 23:40 Uhr, kontrollierten Bundespolizeibeamte einen 60-jährigen deutschen Staatsbürger am Grenzübergang Reitzenhain. Bei der Überprüfung kamen vier offene Fahndungsaufträge zum Vorschein. Gegen den Mann bestand ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Mosbach, der auf eine Betrugsdelikt zurückging. Das Gericht hatte eine Geldstrafe in Höhe von 1600 Euro oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen verhängt. Der Reisende konnte die Summe begleichen und setzte seine Reise fort.
Bereits in der Vorwoche hatten Beamte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz am gleichen Grenzübergang Haftbefehle vollstreckt. Ein 38-jähriger Mann aus Tschechien war wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis zur Zahlung von über 1300 Euro verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft Aurich hatte den entsprechenden Strafvollstreckungshaftbefehl erlassen. Der Tscheche konnte die geforderte Summe entrichten und reiste weiter.
Ebenfalls zur Kasse gebeten werden musste ein 26-jähriger bulgarischer Staatsbürger. Gegen ihn lag ein Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Leipzig vor, der sich auf eine Trunkenheitsfahrt bezog. Auch in diesem Fall belief sich die ausstehende Geldstrafe auf über 1300 Euro. Der Bulgare konnte die Summe bezahlen und seine Reise fortsetzen.
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