Bundespolizei: Grenzkontrollen Ludwigsdorf führten zu fünf Festnahmen

Wan

(Wan – 23.02.26)



Grenzkontrollen Ludwigsdorf

Am 23. Februar 2026 führte die Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf verstärkte Kontrollen am Autobahngrenzübergang Ludwigsdorf durch. Innerhalb weniger Stunden konnten fünf Personen im Rahmen der Grenzkontrolle festgenommen werden.

Haftvollstreckungen und Ausschreibungen

Gegen 20 Uhr am Samstagabend wurde eine 21-jährige ukrainische Staatsbürgerin in einem ukrainischen Reisebus kontrolliert. Bei der Überprüfung ergab sich ein Haftbefehl des Amtsgerichts Mühldorf (Bayern) wegen des Verdachts des besonders schweren Betrugs. Die Frau hatte sich im Vorjahr einer gerichtlichen Verhandlung entzogen und war daraufhin zur Festnahme ausgeschrieben worden. Sie wurde in die Justizvollzugsanstalt Chemnitz verbracht.

Eine Stunde später erfolgte die Festnahme eines 45-jährigen litauischen Staatsangehörigen in einem PKW. Gegen ihn bestand ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein (Bayern), ebenfalls wegen besonders schweren Raubes. Der Mann muss eine Freiheitsstrafe von 854 Tagen verbüßen. Zusätzlich wurde ein Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts eingeleitet, da ihm die Freizügigkeit aberkannt wurde. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen erfolgte die Einweisung in die JVA Bautzen.

Ersatzfreiheitsstrafe und Zahlungen

In der Nacht zum Sonntag, gegen 00:10 Uhr, wurde ein 40-jähriger polnischer Staatsangehöriger kontrolliert. Die Fahndung der Staatsanwaltschaft Hannover ergab eine Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr. Da er die verhängte Geldstrafe in Höhe von 1.229 Euro nicht begleichen konnte, wurde er zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe in die JVA Bautzen gebracht.

Am Sonntagabend, gegen 22:25 Uhr, wurde ein 26-jähriger tschechischer Staatsangehöriger festgenommen. Die Staatsanwaltschaft Freiburg im Breisgau hatte ihn wegen eines Verstoßes gegen das Straßenverkehrsgesetz zur Fahndung ausgeschrieben. Er konnte die gegen ihn verhängte Geldstrafe in Höhe von 3.084 Euro bezahlen und seine Reise anschließend fortsetzen.

Mehrere Ausschreibungen aus Leipzig

Am frühen Montagmorgen, gegen 5 Uhr, kontrollierten Beamte einen 26-jährigen polnischen Staatsangehörigen. Die Abfrage ergab vier Ausschreibungen zur Ermittlung seines Aufenthaltsortes im Zusammenhang mit Betrugsdelikten. Zusätzlich bestand ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Leipzig wegen Betrugs. Nach Überprüfung seiner aktuellen Wohnanschrift und Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 1.903 Euro konnte der Mann seine Weiterreise antreten.