
(Wan – 19.03.26) Am Mittwoch, den 18. März 2026, führte die Bundespolizeiinspektion Magdeburg einen gezielten Fahndungseinsatz im Bereich der Bahnpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung im Land Sachsen-Anhalt durch. Die Aktion wurde in enger Kooperation mit dem Polizeirevier Dessau sowie der Deutschen Bahn Regio Südost durchgeführt.
Die verstärkten Kontrollen konzentrierten sich auf den Hauptbahnhof Dessau und die umliegenden Bahnstrecken. Ziel war die Erhöhung der Sicherheit im Bahnverkehr durch Präsenz und gezielte Maßnahmen
zur Gewaltprävention. Im Rahmen der Zugstreifen erfolgte eine enge Zusammenarbeit zwischen Bundespolizei und Zugbegleitern in gemeinsamen Teams.
Etwa eine Stunde nach Einsatzbeginn, um 13:15 Uhr, wurde ein 34-jähriger Reisender in einem Regionalexpress auf der Strecke Magdeburg-Dessau kontrolliert. Die Überprüfung seiner Personalien ergab zwei Vollstreckungshaftbefehle der Staatsanwaltschaft Leipzig. Das Amtsgericht Leipzig hatte ihn wegen Bedrohung und Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe von insgesamt 1070 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 65 Tagen verurteilt. Da der Verurteilte weder zahlte noch die Haftstrafen antrat, wurden die Haftbefehle vollstreckt. Der Mann wurde festgenommen und zum Bundespolizeirevier Dessau gebracht. Die Mutter des Gesuchten konnte im Anschluss 958 Euro sowie Verfahrenskosten auf einer Polizeidienststelle einzahlen, woraufhin ihr Sohn entlassen wurde.
Gegen 11:30 Uhr bat eine Zugbegleiterin in einer Regionalbahn von Lutherstadt Wittenberg nach Dessau um Unterstützung. Ein 27-jähriger Fahrgast konnte keinen gültigen Fahrausweis vorweisen. Nach Feststellung seiner Identität wurde bekannt, dass sich der Staatenlose seit Oktober des vergangenen Jahres ohne Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik aufhält.
Kurz nach 12:45 Uhr kontrollierten Beamte eine 41-Jährige im Hauptbahnhof Magdeburg. Gegen sie lag ein Haftbefehl vor. Die Deutsche hatte eine Geldbuße in Höhe von 50 Euro wegen einer Ordnungswidrigkeit nicht beglichen, was zur Anordnung einer Erzwingungshaft von zwei Tagen geführt hatte. Nach Zahlung des offenen Betrages und der Verfahrenskosten konnte die Frau ihre Reise fortsetzen.
Insgesamt wurden sieben Betrugshandlungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Bahn festgestellt. In allen Fällen wurden entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet.