Leipzig: Waffenfund auf Antikmarkt – Polizei ermittelt

Derrick


Symbolbild
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(Drk – 02.04.26) Am 28. März 2026, gegen 12:20 Uhr, wurden im Bereich des Agra Messeparks in Leipzig-Dölitz-Dösen durch einen Mitarbeiter des Ordnungsdienstes Unregelmäßigkeiten bei zwei Händlern auf dem dortigen Antikmarkt festgestellt, die eine weitere Überprüfung durch die Polizei nach sich zogen.

Feststellungen vor Ort

Beamte des Polizeireviers Leipzig-Südost trafen vor Ort auf zwei männliche Personen im Alter von 39 und 62 Jahren, welche gewerbsmäßig Gegenstände auf dem Flohmarkt anboten. Bei der Überprüfung der angebotenen Waren wurden durch die Beamten mehrere Gegenstände identifiziert, die unter die Bestimmungen des Kriegswaffenkontrollgesetzes (KWKG) fallen.

Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz

Konkret handelte es sich um Waffen, für deren Handel und Besitz gemäß § 4 KWKG eine entsprechende Erlaubnis erforderlich ist. Beide Händler konnten auf Anfrage keine derartige Erlaubnis vorweisen. Darüber hinaus wiesen sie keinen Nachweis über die ordnungsgemäße Unbrauchbarmachung der sichergestellten Waffen gemäß den Vorgaben des § 13 KWKG vor. Dies stellt einen Verstoß gegen das Verbot des unerlaubten Handels mit Waffen dar.

Verstoß gegen das Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)

Der 62-jährige Händler bot zusätzlich vier Langwaffen zum Verkauf an. Hierbei konnte er gemäß § 2 AWaffV keine erforderliche waffenrechtliche Fachkenntnis nachweisen, welche für den Handel mit diesen Waffen zwingend notwendig ist.

Weitere sichergestellte Gegenstände

Des Weiteren wurde ein Gegenstand sichergestellt, der den Anschein eines Behältnisses für ein Giftgas erweckte. Um die Gefährlichkeit des Gegenstandes zu beurteilen, wurde ein ABC-Team der Leipziger Feuerwehr hinzugezogen. Die abschließende Untersuchung ergab jedoch, dass von dem Gegenstand keine unmittelbare Gefahr ausging.

Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

Bei dem 39-jährigen Händler wurden zudem Gegenstände mit nationalsozialistischem Bezug festgestellt. Diese Gegenstände wurden ebenfalls sichergestellt, da ihr Besitz und die öffentliche Präsentation einen Verstoß gegen § 86a StGB darstellen können.

Ermittlungsverfahren

Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Diese umfassen den Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz sowie den möglichen Verstoß gegen § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen). Die sichergestellten Gegenstände werden im Rahmen des Ermittlungsverfahrens ausgewertet.

Mögliche Strafen:

  • Verstoß gegen § 4 KWKG (Unerlaubter Handel mit Waffen): Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe
  • Verstoß gegen § 13 KWKG (Verstoß gegen Unbrauchbarmachung): Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe
  • Verstoß gegen § 2 AWaffV (Fehlende waffenrechtliche Fachkenntnis): Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe
  • Verstoß gegen § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen): Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe

Quellen:

  • Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG)
  • Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
  • Strafgesetzbuch (StGB)

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