Kommunalinvestitionskraftstärkungsverordnung Sachsen: 2,83 Milliarden Euro für Kommunen

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Symbolbild
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(Atz – 01.04.26) Der Freistaat Sachsen hat mit der Kommunalinvestitionskraftstärkungsverordnung die Details zur Verteilung von Bundesmitteln an die sächsischen Kommunen festgelegt. Insgesamt stehen rund 2,83 Milliarden Euro zur Verfügung, von denen etwa 489,8 Millionen Euro für den Straßenbau und damit verbundene Ingenieurbauwerke vorgesehen sind. Die Regelungen definieren die Voraussetzungen für den Einsatz der Mittel durch Städte, Gemeinden und Landkreise.

Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung Regina Kraushaar äußerte sich zum Beschluss des Kabinetts: „Das ist ein guter Tag für uns in Sachsen! Denn die Mittel aus dem Sondervermögen werden nun ihren Weg ins Land finden und vor Ort wirksam werden können. Ich begrüße ganz besonders, dass die Kommunen selbst deren Einsatz bestimmen – denn auch hier gilt: Die kommunale Familie ist geübt in der klugen und solidarischen Verteilung der Mittel. Es ist sehr wichtig, dass die Menschen in Sachsen sich auf die Infrastruktur verlassen können und dass Stadt und Land erreichbar bleiben. Mit klaren Regeln und verlässlichen Budgets haben wir die Voraussetzungen dafür geschaffen. Wichtige Vorhaben bei Straßen und Brücken dürfen nicht liegenbleiben, sondern müssen nun zügig umgesetzt werden können.“

Die Verteilung der Mittel für den Straßenbau erfolgt nach einem festgelegten Schlüssel. Dresden und Leipzig erhalten jeweils einen Anteil von 16 Prozent, während Chemnitz mit acht Prozent bedacht wird. Die Mehrheit von 60 Prozent der Mittel ist den Landkreisen und deren kreisangehörigen Gemeinden zugewiesen. Innerhalb der Landkreise wird die weitere Verteilung der Budgets anhand der Länge der Kreis- und Gemeindestraßen berechnet. Die Landkreise erstellen in Abstimmung mit den Sächsischen Städte- und Gemeindetagen Prioritätenlisten, um eine gleichmäßige Verteilung der Mittel über die Regionen zu gewährleisten.

Die Bewilligung der Mittel erfolgt durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr. Die Grundlage für die Antragsstellung bilden die Prioritätenlisten der Landkreise und kreisangehörigen Gemeinden. Kreisfreie Städte reichen ihre Vorhaben eigenständig innerhalb ihres jeweiligen Anteils ein.

Um die Planbarkeit der Budgets zu gewährleisten, sind Nachbewilligungen und Erhöhungen von Zuwendungen im Bereich Straßenbau ausgeschlossen. Diese Maßnahme soll verhindern, dass einzelne umfangreiche Projekte Mittel anderer Kommunen beanspruchen. Die Regelung entspricht den Forderungen der kommunalen Landesverbände nach einem verlässlichen Verfahren und einer regional ausgewogenen Mittelverteilung.

Neben den Fachförderungen für Straßenbau, Schulbau und Krankenhausbau sieht die Verordnung auch Kommunalinvestitionsbudgets vor. Diese pauschalen Zuweisungen werden über drei Zeiträume von jeweils vier Jahren bereitgestellt. Die Kommunen können die Mittel aus dem Sachsenfonds halbjährlich abrufen.

Der Sachsenfonds fasst die Mittel des Bundes-Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ zusammen, die dem Freistaat Sachsen zur Verfügung stehen. Die Kommunalinvestitionskraftstärkungsverordnung regelt die Ausschüttung dieser Mittel an Städte, Gemeinden und Landkreise. Sie legt unter anderem die förderfähigen Investitionen, die Budgethöhe, das Bewilligungs-, Auszahlungs- und Abrechnungsverfahren sowie die Berichtspflichten fest. Insgesamt stehen den Kommunen rund 2,83 Milliarden Euro für Straßen- und Brückenbau, Schulbau, Krankenhausbau und Kommunalinvestitionsbudgets zur Verfügung.

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