Sachsen: Vertrauliche Spurensicherung für Opfer sexualisierter Gewalt

Wanninger


Symbolbild
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(Wan – 31.03.26) Die vertrauliche Spurensicherung als Leistung soll Opfern sexualisierter Gewalt und körperlicher Misshandlungen eine zeitnahe Dokumentation von Verletzungen und Spuren ermöglichen, ohne dass diese sofort Anzeige erstatten müssen. Betroffene sollen so die Möglichkeit erhalten, sich in Ruhe zu beraten und ihre Rechte wahrzunehmen.

Das Sozialministerium des Freistaates Sachsen hat dazu einen Vertrag mit Kranken- und Ersatzkassen, der Krankenhausgesellschaft Sachsen, der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KVS) sowie den rechtsmedizinischen Instituten der TU Dresden und der Universität Leipzig geschlossen. Dieser tritt am 1. April 2026 in Kraft. Die Kosten für die anonymisierte Spurensicherung werden durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen, und Qualitätsstandards für die Durchführung werden festgelegt.

Gesundheitsministerin Petra Köpping betonte, dass Sachsen die Voraussetzungen für das Angebot der vertraulichen Spurensicherung geschaffen habe. Den Start bilden die rechtsmedizinischen Institute der Unikliniken Dresden und Leipzig, wobei eine spätere Erweiterung auf weitere Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte geplant sei. Die sieben Kliniken, die bereits im Rahmen eines Modellprojekts Leistungen erbracht haben, können diese nun verstetigen. Ziel ist eine flächendeckende Struktur, die Betroffenen vor Ort hilft und eine gerichtsfeste Dokumentation der Taten ermöglicht. Die Spuren werden vier Jahre aufbewahrt.

Dr. Stefan Knupfer, Vorstandsvorsitzender der AOK PLUS, hob hervor, dass die Spurensicherung eine entscheidende Lücke im Opferschutz schließe. Betroffene erhielten Versorgung und Beweissicherung, ohne sich sofort für eine Anzeige entscheiden zu müssen, was ihre Selbstbestimmung stärke. Die gesetzlichen Krankenkassen würden gemeinsam mit den Partnern für eine verlässliche Finanzierung und klare Qualitätsstandards sorgen.

Friedrich R. München, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Sachsen, betonte die Schaffung einer verlässlichen Struktur für Menschen, die Gewalt erlebt haben, und die Bedeutung einer sorgfältigen Dokumentation, eines sensiblen Vorgehens und einer guten Vernetzung zwischen Medizin, Beratung und Justiz.

Die rechtsmedizinischen Institute der TU Dresden und der Universität Leipzig verfügen über langjährige Expertise in der beweissicheren Befunddokumentation und bieten erste Anlaufstellen für Betroffene. Die Dokumentation und die Sicherung von Spuren erfolgen zentral in beiden Instituten, wobei die Untersuchungen durch die ärztliche Schweigepflicht geschützt sind.

Es ist vorgesehen, dass weitere Leistungserbringer, wie niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser, dem Vertrag beitreten können. Der Verein Bellis e. V. aus Leipzig koordiniert die Schulung des Personals, die Bereitstellung der Spurensicherungskits und den Transport der Spuren zu den Rechtsmedizinischen Instituten. Die finanziellen Mittel hierfür stellt der Freistaat Sachsen bereit.

Eine Studie zur Viktimisierung von Frauen zeigt, dass nur 15 Prozent der Opfer körperlicher Angriffe die Polizei einschalten oder Anzeige erstatten, bei sexualisierter Gewalt sind es lediglich 8 Prozent. Es wird betont, dass vor Ort geschulte Ärztinnen, Ärzte und nichtärztliches Personal zur Verfügung stehen müssen, um die Spurensicherung beweissicher durchzuführen. Seit 2020 wird bei Bellis e.V. in Leipzig das Projekt „Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung und häuslicher Gewalt“ umgesetzt, um die Gesundheitsversorgung von Betroffenen zu verbessern und eine gerichtsfeste und vertrauliche Spurensicherung zu ermöglichen. Die Erfahrungen aus diesem Projekt sollen nun auf ganz Sachsen ausgeweitet werden.

Bildquelle: Pixabay


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(Wan – 31.03.26) Die vertrauliche Spurensicherung als Leistung soll Opfern sexualisierter Gewalt und körperlicher Misshandlungen eine zeitnahe Dokumentation von Verletzungen und Spuren ermöglichen, ohne dass diese sofort Anzeige erstatten müssen. Betroffene sollen so die Möglichkeit erhalten, sich in Ruhe zu beraten und ihre Rechte wahrzunehmen.

Das Sozialministerium des Freistaates Sachsen hat dazu einen Vertrag mit Kranken- und Ersatzkassen, der Krankenhausgesellschaft Sachsen, der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KVS) sowie den rechtsmedizinischen Instituten der TU Dresden und der Universität Leipzig geschlossen. Dieser tritt am 1. April 2026 in Kraft. Die Kosten für die anonymisierte Spurensicherung werden durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen, und Qualitätsstandards für die Durchführung werden festgelegt.

Gesundheitsministerin Petra Köpping betonte, dass Sachsen die Voraussetzungen für das Angebot der vertraulichen Spurensicherung geschaffen habe. Den Start bilden die rechtsmedizinischen Institute der Unikliniken Dresden und Leipzig, wobei eine spätere Erweiterung auf weitere Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte geplant sei. Die sieben Kliniken, die bereits im Rahmen eines Modellprojekts Leistungen erbracht haben, können diese nun verstetigen. Ziel ist eine flächendeckende Struktur, die Betroffenen vor Ort hilft und eine gerichtsfeste Dokumentation der Taten ermöglicht. Die Spuren werden vier Jahre aufbewahrt.

Dr. Stefan Knupfer, Vorstandsvorsitzender der AOK PLUS, hob hervor, dass die Spurensicherung eine entscheidende Lücke im Opferschutz schließe. Betroffene erhielten Versorgung und Beweissicherung, ohne sich sofort für eine Anzeige entscheiden zu müssen, was ihre Selbstbestimmung stärke. Die gesetzlichen Krankenkassen würden gemeinsam mit den Partnern für eine verlässliche Finanzierung und klare Qualitätsstandards sorgen.

Friedrich R. München, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Sachsen, betonte die Schaffung einer verlässlichen Struktur für Menschen, die Gewalt erlebt haben, und die Bedeutung einer sorgfältigen Dokumentation, eines sensiblen Vorgehens und einer guten Vernetzung zwischen Medizin, Beratung und Justiz.

Die rechtsmedizinischen Institute der TU Dresden und der Universität Leipzig verfügen über langjährige Expertise in der beweissicheren Befunddokumentation und bieten erste Anlaufstellen für Betroffene. Die Dokumentation und die Sicherung von Spuren erfolgen zentral in beiden Instituten, wobei die Untersuchungen durch die ärztliche Schweigepflicht geschützt sind.

Es ist vorgesehen, dass weitere Leistungserbringer, wie niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser, dem Vertrag beitreten können. Der Verein Bellis e. V. aus Leipzig koordiniert die Schulung des Personals, die Bereitstellung der Spurensicherungskits und den Transport der Spuren zu den Rechtsmedizinischen Instituten. Die finanziellen Mittel hierfür stellt der Freistaat Sachsen bereit.

Eine Studie zur Viktimisierung von Frauen zeigt, dass nur 15 Prozent der Opfer körperlicher Angriffe die Polizei einschalten oder Anzeige erstatten, bei sexualisierter Gewalt sind es lediglich 8 Prozent. Es wird betont, dass vor Ort geschulte Ärztinnen, Ärzte und nichtärztliches Personal zur Verfügung stehen müssen, um die Spurensicherung beweissicher durchzuführen. Seit 2020 wird bei Bellis e.V. in Leipzig das Projekt „Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung und häuslicher Gewalt“ umgesetzt, um die Gesundheitsversorgung von Betroffenen zu verbessern und eine gerichtsfeste und vertrauliche Spurensicherung zu ermöglichen. Die Erfahrungen aus diesem Projekt sollen nun auf ganz Sachsen ausgeweitet werden.

Bildquelle: Pixabay