Neue Vereinbarung zur Antidiskriminierungsberatung Sachsen

Wan



Symbolbild

(Wan – 18.03.26) In Leipzig wurde heute eine Bund-Länder-Vereinbarung zur verstärkten Bekämpfung von Diskriminierung unterzeichnet. Beteiligt waren Dagmar Neukirch, Staatssekretärin im Sächsischen Sozialministerium, und Ferda Ataman, die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung.

Die Vereinbarung fokussiert auf die Sicherung und den Ausbau bestehender Strukturen der Antidiskriminierungsberatung. Zudem wurde ein regelmäßiger Austausch zwischen den Verantwortlichen auf Bundes- und Landesebene vereinbart. Ein Bericht zur Entwicklung der Antidiskriminierungsberatung in Deutschland soll während der aktuellen Legislaturperiode vorgelegt werden.

Petra Köpping, Sächsische Staatsministerin, betonte, dass die Vereinbarung dem Kampf gegen Diskriminierung neue Impulse verleihe. Sie begrüßte die Initiative der Bundesbeauftragten ausdrücklich, insbesondere vor dem Hintergrund des Beitritts Sachsens zur Koalition gegen Diskriminierung im Jahr 2017.

Ferda Ataman äußerte ihre Freude über das Engagement Sachsens für eine diskriminierungsfreie Zukunft. Sie hob hervor, dass Betroffene weiterhin Beratung und Unterstützung vor Ort benötigten.

Antidiskriminierungsbüro Sachsen e.V. als etablierter Partner

Die Unterzeichnung erfolgte in den Räumlichkeiten des Antidiskriminierungsbüro Sachsen e.V. (ADB), welches heute seinen Jahresbericht für 2025 veröffentlichte. Seit 2017 fungiert das ADB als verlässlicher Kooperationspartner des Freistaats im Bereich der Ungleichbehandlung. Durch Fördermittel aus der Richtlinie zur Förderung von Chancengleichheit, verwaltet durch das Sozialministerium, hat sich das ADB zu einem bundesweit anerkannten Projekt in der Antidiskriminierungsberatung entwickelt.

Katharina Scholz, Mitglied der Geschäftsführung des ADB, betonte die Bedeutung der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit der Bundesbeauftragten und der Staatsministerin. Sie unterstrich, dass die kontinuierliche Förderung über finanzielle Aspekte hinaus Betroffenen Sicherheit biete und das ADB als zentrale Anlaufstelle in Sachsen etabliere. Die Verankerung der Beratung in der sächsischen Zivilgesellschaft schaffe Vertrauen. Ziel sei es, bestehende Lücken im Diskriminierungsschutz perspektivisch zu schließen.

Dokumente verfügbar

Der vollständige Wortlaut der Bund-Länder-Vereinbarung ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.vielfalt.sachsen.de/download/Vereinbarung_Antidiskriminierung_UBAD_Sachsen.pdf

Der Jahresbericht 2025 des ADB steht unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.adb-sachsen.de/jahresbericht-2025

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