Bundespolizei Rosenheim: Drei Gesuchte Festgenommen

Wan

(Wan – 23.02.26)



Festnahmen in Rosenheim

Die Bundespolizei Rosenheim hat im Zeitraum des 22. und 23. Februar drei gesuchte Personen vorläufig festgenommen und an die zuständigen Justizbehörden übergeben. Die Festnahmen erfolgten im Rahmen routinemäßiger Kontrollmaßnahmen.

Festnahme nach Einreise aus Österreich

Am Sonntag wurde auf der Inntalautobahn nahe Kiefersfelden ein rumänischer Staatsbürger festgenommen. Bei der Überprüfung seiner Identität stellte sich heraus, dass gegen den 43-Jährigen ein Vollstreckungsbefehl des Landgerichts Siegen vorlag. Der Mann war im Jahr 2021 wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden und hatte sich der Haft entzogen. Er wurde in die Justizvollzugsanstalt Bernau eingeliefert, um eine Reststrafe von 191 Tagen zu verbüßen.

Identitätsdelikte am Rosenheimer Bahnhof

Am Rosenheimer Bahnhof kam es am Montag zu zwei Festnahmen. Ein 36-jähriger Mann gab an, seine Ausweispapiere verloren zu haben und verfügte lediglich über ein Handyfoto seines slowenischen Ausweises. Die Beamten stellten jedoch schnell fest, dass das vorgelegte Dokument gefälscht war. Eine anschließende Gepäckdurchsuchung bestätigte den Verdacht. Die Fingerabdrücke des Mannes führten zur Klärung seiner tatsächlichen Identität. Hierbei wurde deutlich, dass gegen ihn ein Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein wegen illegalen Aufenthalts vorlag. Zudem ordnete die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth die Erlassung eines Haftbefehls wegen Urkundenfälschung an, der eine Geldstrafe in Höhe von rund 1.300 Euro inklusive Verfahrenskosten vorsieht. Auch die Staatsanwaltschaft Leipzig verfolgt ein laufendes Ermittlungsverfahren wegen Betrugs gegen den Serben. Er wurde auf richterliche Anordnung in die Haftanstalt Traunstein gebracht, nachdem er wegen Urkundendelikten angezeigt worden war.

Ein weiterer Festgenommener war ein 44-jähriger italienischer Staatsbürger, der mit dem Zug aus Österreich in Richtung München reiste. Die Überprüfung seiner Personalien ergab offene Justizforderungen in Höhe von 6.000 Euro, die das Amtsgericht Sonthofen als Geldstrafe wegen Beleidigung verhängt hatte. Da der Mann nicht in der Lage war, die Summe zu begleichen, wurde eine Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen angeordnet. Die Bundespolizei beendete die Reise des Mannes am Rosenheimer Bahnhof.