(Wan – 19.02.26)

Am 19.02.2026, 13:14 Uhr, wurde der Bundespolizeiinspektion Magdeburg ein Vorfall auf der Bahnstrecke zwischen Berlin Südkreuz und Halle (Saale) gemeldet.
Erheblichkeitslage im Intercityexpress
Ein Zugbegleiter hatte im Rahmen einer Routinekontrolle am 18.02.2026, 06:21 Uhr, einen Fahrkartenmangel bei einem Reisenden festgestellt. Der Mann begab sich unmittelbar nach Betreten des Zuges in eine Toilettenkabine. Mehrfache Ansprachen des Bahnpersonals blieben erfolglos. Erst die Ankündigung der Polizei veranlasste den Unbekannten, die Tür zu öffnen und ein Ausweisdokument vorzulegen. Bei der Prüfung ergab sich ein Diskrepanz zwischen der Person auf dem Ausweis und dem vorliegenden Fahrgast. Der Zugbegleiter forderte Unterstützung für den nächsten Halt an.
Festnahmeversuch und Flucht
Eine Streife des Bundespolizeireviers Halle (Saale) nahm die Identitätsfeststellung am Bahnsteig sechs auf. Der Reisende, ein tunesischer Staatsbürger, ergriff bei Sichtkontakt mit den Beamten die Flucht. Er überquerte die Gleise und begab sich über einen Grünstreifen in Richtung eines alten Bahnhofsgebäudes. Um den Flüchtenden zu lokalisieren, wurden weitere Einsatzkräfte angefordert.
Fahndung und Auffinden des Beschuldigten
Der Beschuldigte konnte schließlich in einem Erdloch aufgefunden und zur Dienststelle der Bundespolizei gebracht werden. Trotz mehrfacher Behauptungen, die Person auf dem Ausweisdokument zu sein, ergab ein Abgleich mittels Fingerabdrucksystem eine eindeutige Diskrepanz.
Beschlagnahme von Betäubungsmitteln
Bei der Durchsuchung des Bereichs um das Erdloch wurde ein Päckchen mit etwa 247 Gramm einer weißen Substanz sichergestellt. Die Substanz wurde zur Analyse an die zuständige Landespolizei übergeben. Zur Suche nach weiteren möglicherweise entsorgten Betäubungsmitteln wurde ein Drogenspürhund der Landespolizei Sachsen-Anhalt eingesetzt, der jedoch keine weiteren Funde machen konnte.
Der 25-Jährige wird nun wegen Unterschlagung, Betrugs, Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz sowie des Betäubungsmittelgesetzes zur Anzeige gebracht.
Bildquelle: Pixabay