(Wan – 26.11.25)

Hauptzollamt Dresden führte am 17. November 2025 bundesweit verstärkte Kontrollen im Wach- und Sicherheitsgewerbe durch. Die Maßnahmen zielten auf die Aufdeckung von Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigungsverhältnissen. Im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Dresden, der die Regionen Dresden, Leipzig und Ostsachsen umfasst, waren circa 50 Kräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im Einsatz.
Schwerpunktprüfung im Wach- und Sicherheitsbereich
Die Kontrollschwerpunkte lagen auf der Überprüfung der Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Verpflichtungen. Konkret wurde geprüft, ob unberechtigte Leistungen aus Sozialkassen bezogen werden und ob ausländische Arbeitskräfte ohne die erforderliche Erlaubnis eingesetzt werden. Darüber hinaus erfolgte eine Überprüfung illegaler Arbeitnehmerüberlassungen und der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns.
Ermittlungen eingeleitet
Im Rahmen der Aktion wurden fast 90 Personen zu ihren Arbeitsbedingungen befragt. 30 Arbeitgeberbetriebe wurden einer eingehenden Prüfung unterzogen. Aus den Befragungen und Prüfungen ergaben sich bislang über zehn konkrete Verdachtsfälle, die nun weiter von der FKS bearbeitet werden. Die Ermittlungen beziehen sich auf die Nichteinhaltung von Meldepflichten durch Arbeitgeber und auf mögliche Beitragsvorenthaltungen.
Der gesetzliche Mindestlohn gemäß Mindestlohngesetz (MiLoG) beläuft sich aktuell auf 12,82 Euro brutto pro geleisteter Stunde.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit leistet durch die Durchführung umfangreicher Prüf- und Ermittlungsverfahren einen wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung der Sozialsysteme und zur Sicherung der Staatseinnahmen. Ziel ist es, faire Arbeitsbedingungen und Wettbewerbsgleichheit zu gewährleisten. Die Prüfungen erfolgen risikobasiert, das heißt sowohl stichprobenartig als auch im Rahmen vollständiger Unternehmensüberprüfungen. In Branchen mit einem erhöhten Schwarzarbeitsrisiko führt die FKS regelmäßig bundes- und regionalweite Schwerpunktaktionen durch.