Zollaktion Schwarzarbeit im Wachgewerbe

Wan

(Wan – 25.11.25)



Schwerpunktprüfung Wachgewerbe

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) hat am 17. November 2025 im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktaktion die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen im Wach- und Sicherheitsgewerbe überprüft. Der Fokus lag auf der Aufdeckung von Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigungsverhältnissen.

Ermittlungen in 14 Fällen eingeleitet

Im Zeitraum der Aktion befragten 61 Beamte des Zolls insgesamt 139 Personen zu ihren Arbeitsbedingungen. Bei 14 der Befragten ergaben sich Unregelmäßigkeiten, die weitere Ermittlungen durch die FKS erforderlich machen. Dies teilte Sebastian Schultz, Pressesprecher des Hauptzollamts Magdeburg, mit.

Regelmäßige Kontrollen zeigen Bedarf

Die Kontrollen erstreckten sich über das gesamte Gebiet Sachsen-Anhalts, von Osterburg, Havelberg und Stendal im Norden über Magdeburg und den Salzlandkreis bis nach Dessau-Roßlau, Halle (Saale), Naumburg und den Harzkreis. Bereits in der Zeit vom 8. bis 11. Oktober 2025 war die FKS mit ähnlichen Maßnahmen in der Branche aktiv. Auch damals waren bei 56 Personen Auffälligkeiten festgestellt worden. Die wiederholten Prüfungen unterstreichen die Notwendigkeit der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung, so Schultz.

Der Zoll leistet durch die Durchführung umfangreicher Prüfungen und Ermittlungsverfahren einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung der Sozialsysteme und zur Erzielung von Staatseinnahmen. Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert und umfassen sowohl stichprobenartige Kontrollen als auch umfassende Überprüfungen der Beschäftigten einzelner Arbeitgeber. Insbesondere in Branchen mit hoher Schwarzarbeitsprävalenz führt die FKS regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunktaktionen mit erhöhtem Personalaufwand durch.