(Wan – 13.11.25)

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat in Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt Sachsen sowie den Polizeidirektionen Dresden und Leipzig Durchsuchungen in vier Wohnungen durchgeführt. Die Maßnahme erfolgte im Rahmen des bundesweiten Aktionstages gegen islamistische Propaganda im Internet, initiiert und koordiniert durch das Bundeskriminalamt.
In Freital und jeweils in Dresden, Grimma und Taucha wurden die Wohnungen der Beschuldigten durchsucht. Gegen die vier Personen liegt der Vorwurf der mehrfachen Verbreitung von Propagandamaterialien vor, konkret sogenannter „Nashids“ der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“. Diese Propagandamaterialien enthalten Loblieder, die die Ideologie der Vereinigung wiedergeben und deren Taten verherrlichen.
Bei den Beschuldigten handelt es sich um einen 16-jährigen deutschen Jugendlichen, eine 20-jährige russische Heranwachsende, einen 19-jährigen russischen Heranwachsenden und einen 21-jährigen Syrer.
Die Ermittlungen, insbesondere die Auswertung der sichergestellten digitalen Asservate, dauern an.
Im Rahmen eines bundesweiten Aktionstages haben die deutschen Strafverfolgungsbehörden insgesamt über 100 Maßnahmen gegen die Verbreitung islamistischer Propaganda im Internet durchgeführt. Über 50 Durchsuchungsbeschlüsse wurden umgesetzt und zahlreiche Beschuldigte vernommen. Die Zielgruppe dieser Maßnahmen waren vorrangig Jugendliche und Heranwachsende, die als potenzielle Verbreiter islamistischer Propaganda in Erscheinung getreten sind. Zeitgleich fanden ähnliche Maßnahmen in Österreich und der Schweiz statt.
Weitere Informationen zum Aktionstag und den Hintergründen der Ermittlungen sind der Pressemitteilung des Bundeskriminalamtes vom 13. November 2025 zu entnehmen.
Kontakt:
Landeskriminalamt Sachsen
Pressesprecher Kay Anders
Telefon: +49 351 855 2010
Telefax: +49 351 855 2095
E-Mail: kommunikation.lka@polizei.sachsen.de
Quelle: (ots)
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