(Wan – 09.11.25)

Bund-Länder-Digitalgipfel der Justizministerinnen und Justizminister: Gemeinsame Erklärung zur Umsetzung der Digitalsäule des neuen Pakts für den Rechtsstaat
Die Justizministerinnen und Justizminister der Bundesländer und des Bundes trafen sich am 7. November 2025 in Leipzig, um die Weiterentwicklung der Digitalisierung im Justizbereich zu beraten. Schwerpunktthema war die Umsetzung des neuen Pakts für den Rechtsstaat, insbesondere die Finanzierung von Digitalisierungsprojekten im Rahmen der sogenannten Digitalsäule. Hierbei ging es um die konkrete Verteilung von Fördermitteln in Höhe von bis zu 70 Millionen Euro jährlich für den Zeitraum 2027 bis 2029, insgesamt also bis zu 210 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur.
Bundesmittel für Digitalisierungsprojekte
Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig betonte, dass ein Rechtsstaat für alle Bürgerinnen und Bürger spürbar sein müsse und die Digitalisierung hierfür ein wesentlicher Baustein sei. Der Bund stelle hierfür bis 2029 jährlich 70 Millionen Euro zur Verfügung, um die Finanzierung konkreter Projekte zu ermöglichen. In gemeinsamer Abstimmung mit den Ländern wurden nun die Verteilungsschlüssel festgelegt.
Länderbeteiligung und gemeinsame Verantwortung
Die sächsische Justizministerin Prof. Constanze Geiert unterstrich die Bedeutung der Digitalisierung für die Zukunftsfähigkeit des Rechtsstaats und hob die Notwendigkeit hervor, den Zugang zum Recht zu vereinfachen und die Effizienz der Behörden zu steigern. Die geplanten Vorhaben, von der Justizcloud bis zum Online-Klageverfahren, würden das Vertrauen in die Justiz stärken.
Die niedersächsische Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann betonte, dass die Justiz bereits auf einem guten Weg sei und die Digitalisierung nun vorangetrieben werden müsse. Die Zusammenarbeit von Bund und Ländern sei hierfür entscheidend. Ein zentrales Projekt sei die Schaffung einer bundeseinheitlichen Justizcloud, an der Niedersachsen maßgeblich beteiligt sei.
Reform der Prozessordnungen als Ergänzung
Der bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich wies darauf hin, dass die Länder bei der Auswahl der zu finanzierenden Projekte einbezogen werden müssten. Neben dem Beginn neuer Projekte sei es wichtig, auch laufende Entwicklungsprojekte zügig abzuschließen. Die Reform der Prozessordnungen sei eine wichtige Ergänzung, um schlankere und schnellere Verfahren zu ermöglichen.
Digitalisierungsinitiative läuft wie geplant
Die Digitalisierungsinitiative läuft bis Ende 2026 weiter und sieht bereits die Umsetzung von 32 Vorhaben vor. Schwerpunkt ist der Aufbau einer ersten Version der bundeseinheitlichen Justizcloud. Weitere Projekte beinhalten den Einsatz von Künstlicher Intelligenz, die Entwicklung eines Online-Verfahrens für Zivilverfahren sowie die Einführung einer digitalen Rechtsantragstelle.
Portfoliomanagement für Investitionen
Die Investitionen werden nach dem Portfoliomanagementsystem verwaltet, um die Wirkungsmessung der Fördermittel sicherzustellen. Für jedes Projekt wird eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durchgeführt und anhand strategischer Ziele der Justiz werden Wirkungsziele definiert und kontrolliert. Im April 2026 soll ein erster Portfolioentwurf vorgelegt werden.
Quelle: (ots)
Bildquelle: Pixabay