Gewalthilfegesetz Sachsen: Regionale Planungskonferenzen abgeschlossen



Bild: www.polizei-beratung.de

## Gewalthilfegesetz: Regionale Planungskonferenzen erfolgreich abgeschlossen

Dresden – Die sächsische Gleichstellungsministerin Petra Köpping zeigte sich nach Abschluss der regionalen Planungskonferenzen zum neuen Gewalthilfegesetz (GewHG) optimistisch. In Leipzig, Chemnitz und nun auch Dresden trafen sich Expertinnen und Experten, um gemeinsam die Umsetzung des Gesetzes auf Landesebene zu planen. Ziel ist es, ein bedarfsgerechtes und effizientes System der Gewalthilfe in Sachsen zu schaffen.

**Wichtiger Meilenstein für den Gewaltschutz**

Das Gewalthilfegesetz, das am 28. Februar dieses Jahres bundesweit in Kraft trat, ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Es schafft erstmals einen individuellen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Frauen. Damit ist aber auch eine immense Aufgabe für die Länder verbunden, entsprechende Strukturen aufzubauen.

**Aktive Beteiligung der Akteurinnen und Akteure**

Die Planungskonferenzen waren bewusst so angelegt, dass die im Feld tätigen Fachleute aktiv in die Entwicklung der Planung einbezogen wurden. Rund 50 Vertreterinnen und Vertreter aus Schutzeinrichtungen, Beratungsstellen, Kommunen und Verbänden diskutierten in Dresden intensiv, wie von Gewalt betroffene Frauen in Ostsachsen am besten unterstützt werden können. Fragen wie die Feststellung einer akuten Gewaltgefährdung, die Zusammenarbeit mit der Polizei und die Vernetzung von Projekten standen im Mittelpunkt.

**Einigkeit über wichtige Kriterien**

Die Ergebnisse der Konferenzen sind vielversprechend. So konnten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf einheitliche Kriterien zur Feststellung einer gegenwärtigen Gewaltgefährdung einigen. Auch die bessere Zusammenarbeit mit der Polizei und den kommunalen Beratungsangeboten wurde als essenziell erachtet.

**Expertenwissen für eine nachhaltige Planung**

„Das neue Gewalthilfegesetz bestärkt uns in unserer Arbeit, mehr Schutz vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt zu gewährleisten“, betonte Ministerin Köpping. „Gleichzeitig ist die Umsetzung auf Landesebene eine große Herausforderung. Mir liegt dieses Thema sehr am Herzen, und ich freue mich über die aktive Mitarbeit der Fachleute aus der Praxis. Nur gemeinsam können wir eine nachhaltige und fundierte Planung erreichen, die den spezifischen Bedarfen gerecht wird.“

**Finanzielle Unterstützung durch den Bund**

Die Entwicklungsplanung, die nun erstellt wird, ist Voraussetzung für die Erlangung finanzieller Bundeshilfen. Damit soll der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung ab 2032 gewährleistet werden. Es müssen Strukturen wie Frauenschutzhäuser und Beratungsstellen aufgebaut und qualifiziert werden. Parallel dazu wird das Landesausführungsgesetz zum Gewalthilfegesetz erarbeitet.

**Hintergrundinformation:**

Die Planungskonferenzen fanden in den Regionen West-, Mittel- und Ostsachsen sowie speziell für die kreisfreien Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz statt. Insgesamt beteiligten sich 126 Expertinnen und Experten an der Planung.

**Kontakt:**

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de

Quelle: (ots)