**Karlsruhe (ots)** – Die Bundesanwaltschaft hat am 27. August 2025 Anklage vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden gegen acht deutsche Staatsangehörige erhoben. Angeschuldigt werden Kurt H., Karl K., Kevin M., Hans-Georg P., Kevin R., Jörg S., Jörn S. und Norman T.
## Betätigung in einer terroristischen Vereinigung
Die Angeschuldigten werden der Mitgliedschaft in einer inländischen terroristischen Vereinigung gemäß § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB beschuldigt. Jörg S. wird darüber hinaus Rädelsführerschaft (§ 129a Abs. 4 StGB) vorgeworfen. Sämtliche Angeklagte werden zudem der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens (§ 83 Abs. 1 StGB) zur Last gelegt. Karl K., Jörn S. und Norman T. sollen in Teilen als Jugendliche und Heranwachsende, Kevin M. und Jörg S. teilweise als Heranwachsende gehandelt haben (§ 1 Abs. 1 und 2, § 3, § 105 JGG). Gegen Kurt H. liegt darüber hinaus Anklage wegen versuchter Mordes aus niedrigen Beweggründen (§ 211 Abs. 2; §§ 22, 23 StGB), tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte (§ 114 Abs. 1 StGB) sowie eines Verstoßes gegen das Waffengesetz (§ 52 Abs. 3 Nr. 2a WaffG) vor.
## Der Sachverhalt
Der Anklageschrift zufolge gründete sich die Vereinigung im Februar 2020 unter dem Namen „Sächsische Separatisten“. Die Gruppierung umfasste zuletzt etwa zwanzig Personen und war ideologisch geprägt von rassistischen, antisemitischen und apokalyptischen Vorstellungen. Die Mitglieder erklärten eine tiefe Ablehnung der freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik. Sie waren überzeugt, dass Deutschland vor dem Kollaps stehe und an einem bislang unbestimmten „Tag X“ ein staatlicher und gesellschaftlicher Zusammenbruch eintreten werde.
### Vorbereitungshandlungen
Die „Sächsischen Separatisten“ bereiteten sich seit ihrer Gründung kontinuierlich auf den aus ihrer Sicht unvermeidlichen Systemsturz vor. Die Mitglieder absolvierten wiederholt paramilitärische Trainings mit Kampfausrüstung, wobei vor allem der Häuserkampf, der Umgang mit Schusswaffen, Nacht- und Gewaltmärsche sowie Patrouillengänge trainiert wurden. Zudem beschaffte sich die Gruppierung umfangreich militärische Ausrüstungsgegenstände, darunter scharfe Munition, Messer, Macheten, Flecktarnkleidung, Gefechtshelme, Gasmasken und ballistische Schutzwesten sowie Funkgeräte.
### Mitgliederstruktur und Führungsrolle
Jörg S., Jörn S., Karl K. und Norman T. zählten zu den Gründungsmitgliedern. Später schlossen sich im August 2022 Kurt H. und Hans Georg P. an, gefolgt von Kevin M. im Mai 2023. Jörg S. initiierte die Gründung der Vereinigung und übernahm von Anfang an eine Führungsrolle innerhalb der Gruppierung, indem er die interne Kommunikation administrierte und paramilitärische Trainings leitete. Die übrigen Angeschuldigten nahmen an solchen Trainings teil und sorgten für die Beschaffung von Ausrüstungsmaterial. Jörn S. war maßgeblich in die interne Kommunikation eingebunden, während Jörg S., Jörn S., Karl K. und Norman T. auch an der Erstellung von Propaganda beteiligt waren.
### Zerschlagung der Vereinigung und Festnahme
Die „Sächsischen Separatisten“ wurden am 5. November 2024 durch die Festnahme der Angeschuldigten zerschlagen. Den Maßnahmen lagen Haftbefehle zugrunde, welche die Bundesanwaltschaft zuvor beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs erwirkt hatte. Bei seiner Festnahme richtete Kurt H. ein geladenes und entsichertes Gewehr gegen einen Polizeibeamten, um auf ihn zu schießen. Der Beamte reagierte daraufhin mit Schüssen aus seiner Dienstwaffe und traf den Angeschuldigten im Gesichts- und Schulterbereich, wodurch dieser handlungsunfähig wurde.
Alle Angeschuldigten befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen gegen weitere, nicht in Haft befindliche Mitglieder oder Unterstützer der Vereinigung dauern an.
Quelle: (ots)
